
Zulassung zum Promotionsprogramm
Allgemeine Informationen
Die formale Voraussetzung für die Bewerbung ist ein überdurchschnittlicher Hochschulabschluss (M.A./Magister/Diplom oder Äquivalent) in Nordamerikastudien oder in einer der am John-F.-Kennedy-Institut vertretenen Disziplinen (Kultur- und Literaturwissenschaften, Geschichtswissenschaft, Politische Wissenschaft, Soziologie und Wirtschaftswissenschaft).
Das Fach der Promotion muss dem Fach des Studienabschlusses entsprechen, oder zumindest nah mit ihm verwandt sein. Weitere Informationen erteilt die Geschäftsstelle der Graduate School of North American Studies.
Da alle Lehrveranstaltungen in englischer Sprache stattfinden, sind ausgezeichnete Englischkenntnisse Voraussetzung für die Teilnahme am Doktorandenprogramm. Die Graduiertenschule zielt auf eine ausbalancierte Repräsentation internationaler Studierender ab und fordert ausländische Studierende ausdrücklich zur Bewerbung auf. Zur Sicherung eines ausgeglichenen Verhältnisses zwischen männlichen und weiblichen Studierenden werden Frauen besonders zur Bewerbung ermutigt.
Die nächste Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2012
Bewerbungsende ist der 31. Januar eines jeden Jahres.
Bewerbungsmaterialien
Das Bewerbungsformular finden Sie hier [pdf, 99KB].
Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
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Ein ausgefülltes Bewerbungsformular.
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Statement of Purpose: eine überzeugende Begründung der Motivation zur Bewerbung für das Promotionsstudium in englischer Sprache. Das Motivationsschreiben sollte nicht mehr als drei Seiten umfassen und einen klaren Eindruck des akademischen und beruflichen Hintergrunds und der wissenschaftlichen Interessen der Bewerberin oder des Bewerbers vermitteln. Es soll außerdem darlegen, wie diese Interessen und Forschungsvorhaben auf die Ziele der Graduiertenschule bzw. die Forschungsbereiche der Lehrenden bezogen sind.
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Outline of Dissertation Project: Darstellung des Dissertationsprojektes in englischer Sprache. Der Umfang dieses Entwurfs sollte höchstens 10 Seiten umfassen und eine kurze Zusammenfassung der Fragestellung sowie einen Forschungsbericht mit Verweis auf bestehende Forschungslücken beinhalten. Ferner sollten die Ziele und die Methoden des Dissertationsvorhabens dargestellt und mit einer kurzen aktuellen Forschungsbibliographie versehen werden.
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Ein curriculum vitae in englischer Sprache.
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Zwei aktuelle Empfehlungsschreiben: die Empfehlungsschreiben können in englischer oder deutscher Sprache verfasst sein und sollen in einem versiegelten Umschlag zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht oder direkt an die Koordinatorin oder den Koordinator des Promotionsstudiums übersendet werden.
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Beglaubigte Kopien von Zeugnissen: Beglaubigte Kopien des Abiturzeugnisses (bzw. eines Äquivalents) sowie beglaubigte Kopien des Hochschulabschlusszeugnisses (MA, Diplom, Magister oder Äquivalent). Für den Fall, dass der erforderliche Universitätsabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht nachgewiesen werden kann, sind andere Unterlagen, die die wissenschaftliche Leistung des Kandidaten/der Kandidatin dokumentieren, zulässig (benotete Scheine, Teilabschlusszeugnisse). Ausländische Zeugnisse müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und von offizieller Seite beglaubigt sein. Der Nachweis über den Studienabschluss muss zum 30. Juni vorliegen.
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Nachweis von Sprachkenntnissen: Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, und die ihren Studienabschluss nicht an einer Universität erworben haben, deren Unterrichtssprache Englisch ist, müssen einen Nachweis von Englischkenntnissen vorlegen: mindestens 600 Punkte im schriftlichen, 250 Punkte im elektronischen oder 100 Punkte im internet-basierten TOEFL bzw. äquivalente Mindestergebnisse in CAE (A und B), CPE (A,B,C) oder IELTS (7,0).
Ein Abschluss in Nordamerikastudien, Englischer Philologie o.ä., welcher an einer deutschen Universität erworben wurde, ist als Sprachnachweis nicht ausreichend. Der Abschluss wird als Sprachnachweis nur dann akzeptiert, wenn das Studium zu 100% in englischer Sprache absolviert wurde. Dies ist durch eine Bestätigung der Universitätsverwaltung oder des Fachbereichs nachzuweisen. Auslandsaufenthalte und Auslandssemester werden ebenfalls nicht als Ersatz für einen Sprachtest akzeptiert.
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen bis zum Abschluss der Promotion ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen. Studierenden wird die Möglichkeit gegeben, Deutschkurse an der Dahlem Research School zu besuchen. Die von den Promotionsordnungen geforderten Sprachnachweise, nach der die Zulassung zum Promotionsverfahren erfolgt, bleiben unberührt. -
Eine Arbeitsprobe: Vorlage eines Textes als Arbeitsprobe aus dem bisherigen wissenschaftlichen Werdegang (z.B. Hauptseminararbeit, Diplom-/Magisterarbeit oder publizierter Artikel, einzureichen auf Deutsch oder Englisch).
Bitte keine Heftklammern, Schnellhefter, Mappen und Klarsichthüllen
verwenden, sondern die Unterlagen mit einer großen Büroklammer oder
Flexi-Klammer zusammenhalten.
Bewerbungsunterlagen können nur dann zurückgeschickt werden, wenn ein
frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt wurde.
Unvollständige Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbung per E-Mail.
Wiederbewerbungen: Wiederbewerbungen sind ausschließlich auf der Basis einer
sorgfältig überarbeiteten Skizze des Dissertationsprojekts möglich.
Wiederbewerbungen, die ein Proposal enthalten, welches mit dem aus der
vorherigen Bewerbung identisch ist, werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 31. Januar 2012 an:
Freie Universität Berlin
Graduate School of North American Studies
Dr. Katja Mertin, Geschäftsführung
Lansstrasse 5-9
14195 Berlin
Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt auf der Basis ihrer wissenschaftlichen Qualifikation, ihrer Studienmotivation sowie der generellen Übereinstimmung ihres Dissertationsprojekts mit dem Forschungsprogramm der Graduiertenschule. Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, werden zu einem 15-minütigen Interview eingeladen. Die Interviews finden im April statt.
Über die endgültige Zulassung zum Promotionsstudium entscheidet neben der Auswahlkommission der jeweils zuständige Promotionsausschuss des Fachbereichs:
Geschichte:
http://www.geschkult.fu-berlin.de/fachbereich/zentraleeinrichtungen/pruefungsbuero/index.html
Literatur, Kultur:
http://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/administration/fachbereichsverwaltung/pruefungen/pruefungsbueros/pruef_buero2.html
Politikwissenschaft, Soziologie:
http://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/mitarbeiter/dstelter/index.html
http://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/promotionen/index.html
Wirtschaft:
http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/pruefungsbuero/index.html
Links
- Promotionsordnungen der FU Berlin
- Living and Studying in Berlin - Information for Applicants and Doctoral Students
- Wichtige Informationen für ausländische Studierende der Studienberatung
- Informationen zum TOEFL (Test of English as Foreign Language)





